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BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
Der Gesetzgeber hat seit dem 1. Mai 2004 mit dem § 84 Absatz 2 SGB IX allen Unternehmen die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vorgeschrieben (Rechtspflicht). Dieses ist für alle ArbeitnehmerInnen vorgesehen, die innerhalb eines Jahres zusammenhängend oder kumuliert mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind.

Der Arbeitgeber wird demnach bei Vorliegen der Voraussetzungen verpflichtet, mit dem betroffenen Mitarbeiter / der betroffenen Mitarbeiterin, der betrieblichen Interessenvertretung und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung zu klären, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden oder einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
All dies geschieht mit dem Ziel eines Erhalts des Arbeitsplatzes. Der / die ArbeitnehmerIn muss der Durchführung des BEM zustimmen, die Teilnahme ist also freiwillig. Die betriebliche Interessenvertretung kann ein BEM "verlangen", soll aber auch daran mitwirken. Im Ergebnis verknüpft ein BEM unter Einbeziehung beider Sozialpartner das betriebliche Geschehen mit den Angeboten der Sozialleistungsträger.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen besitzen oftmals nicht ausreichend Personalkapazität, um das erforderliche spezielle Know-how aufzubauen und vorzuhalten. Hinzu kommt die oft geringe Fallzahl: So handelt es sich bei einer Krankenstandsrate von rund 4 % bei hundert MitarbeiterInnen maximal um einen Fall pro Jahr. Hier ist es mit Sicherheit sinnvoll, das BEM durch einen externen Dienstleister durchführen zu lassen. Aber auch für große Unternehmen mit einer dezentralen Struktur bzw. verstreuten Geschäftsstellen oder Standorten kann ein extern durchgeführtes BEM sehr sinnvoll sein. So kann der Dienstleister beispielsweise die Zuarbeit und die Entscheidungsgrundlage für ein zentrales Integrationsteam liefern.

Es kommt somit immer darauf an, wie Sie Ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement gestalten wollen, welche Funktion es in Ihrem Unternehmen haben soll und welche Unternehmenskultur Sie haben.

Das BEM vereinigt zwei gewachsene Kompetenzfelder unseres Unternehmens:

1. Die Beratung gesundheitlich eingeschränkter ArbeitnehmerInnen
2. Die Beratung von Unternehmen und Organisationen

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