Sind Kündigungen unausweichlich, benötigen die betroffenen MitarbeiterInnen professionelle Unterstützung und Beratung – individuell, schnell und zielorientiert. Wir stehen Ihnen im Rahmen des Personaltransfers für Einzel- und Gruppenoutplacement, Transferagenturen (
§ 216a SGB III) und Transfergesellschaften (
§ 216b SGB III) zur Verfügung.
Eine Beschäftigungsgesellschaft oder Transfergesellschaft ist eine juristische Person des öffentlichen und/oder privaten Rechts, die von Arbeitslosigkeit bedrohte ArbeitnehmerInnen mithilfe öffentlicher Förderung befristet beschäftigt, beziehungsweise beruflich qualifiziert. Möglich ist dies im Rahmen von Sozialplänen nach §§ 216 ff.
SGB III.
Wir unterstützen ArbeitgeberInnen sowie Betriebs- und Personalvertretungen professionell und pragmatisch von der Planung im Rahmen des Transfersozialplans über die Konzeption und die Maßnahmebeantragung bis hin zur kompletten Projektabwicklung. Hierbei ermöglicht unser modulares Beratungskonzept einen ganz Ihren Zielen und Vorstellungen entsprechenden Maßnahmezuschnitt.
Gemittelt über alle Projekte wurden von uns über 50 % der TeilnehmerInnen erfolgreich in neue Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Dies gilt für gewerbliche ArbeitnehmerInnen, Fach- und Führungskräfte, AkademikerInnen sowie für ältere (50+) und leistungseingeschränkte MitarbeiterInnen.
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